Zulässiger Zweck
BrandGuard darf für rechtmäßige Markenüberwachung, Dokumentation, Compliance, Recherche und Fallarbeit eingesetzt werden.
Rules for lawful, proportionate and technically responsible use.
Version 2026-07-16BrandGuard darf für rechtmäßige Markenüberwachung, Dokumentation, Compliance, Recherche und Fallarbeit eingesetzt werden.
Das Umgehen von Zugriffsschutz, Ausnutzen von Schwachstellen, Malware, Denial-of-Service-Aktivitäten, massenhafte Personenüberwachung, rechtswidrige Datenerhebung und jede schädliche Nutzung sind untersagt.
Scans sollten grundsätzlich nur auf öffentliche Quellen oder Systeme zielen, für die eine ausreichende Berechtigung besteht. Rechtliche, vertragliche und technische Grenzen sind zu beachten.
Rate Limits, Scan-Kontingente, angemessene Abrufgeschwindigkeiten und konfigurierte robots.txt-Regeln sind einzuhalten. Sperren und Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden.
Gesicherte Inhalte dürfen nur rechtmäßig genutzt, geteilt und bewertet werden. Technische Ergebnisse dürfen nicht als abschließende Rechtsentscheidung dargestellt werden.
Bei Verdacht auf Missbrauch kann BrandGuard Scans stoppen, Zugänge sperren, Nachweise zur Berechtigung anfordern oder aus wichtigem Grund kündigen.